GmbH-Beteiligung als notwendiges Betriebsvermögen eines Freiberuflers
Hypothetischer Kausalverlauf
Leitsatz
1. Die Beteiligung eines Freiberuflers an einer GmbH ist als notwendiges Betriebsvermögen des freiberuflichen Betriebs zu
qualifizieren, wenn die GmbH der alleinige Auftraggeber der Freiberuflers ist und der Geschäftsgegenstand der GmbH der betreffenden
freiberuflichen Tätigkeit nicht wesensfremd ist.
2. Der steuerlichen Würdigung sind nur solche Sachverhalte zugrunde zu legen, die tatsächlich verwirklicht werden; hypothetische
Sachverhalte bleiben grundsätzlich außer Betracht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 732 Nr. 12 EFG 2008 S. 784 Nr. 10 LAAAC-73811
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