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BBK Nr. 10 vom Seite 523

Elektronische Betriebsprüfung: Formeller Buchführungsmangel bei SAP-Anwender

Bei einer Betriebsprüfung in Süddeutschland zu Beginn des Jahres 2007 stellte der Betriebsprüfer bei einem SAP-Anwender formelle Buchführungsmängel fest: Beim Export der Buchführungsdaten auf einen Datenträger fehlten die Gegenkonten, so dass die Buchungssätze unvollständig waren.

Das „Forum Elektronische Steuerprüfung” dokumentiert auf seiner Internetseite einen Auszug aus dem Prüfungsbericht, der nachfolgend verkürzt wiedergegeben wird:

„Auszug aus der Prüfungsfeststellung

(...) Art der Buchführung/Interne EDV-Buchhaltung System 'SAP'
(...) Aus den GDPdU geht hervor, dass beim Datenzugriff der Betriebsprüfer nach pflichtgemäßem Ermessen – auch kumulativ – den „unmittelbaren Datenzugriff”, den „mittelbaren Datenzugriff” oder die „Datenträgerüberlassung” wählen kann.

Nach den GDPdU sind der Finanzbehörde mit den gespeicherten Unterlagen und Aufzeichnungen alle zur Auswertung der Daten notwendigen Strukturinformationen in maschinell auswertbarer Form zur Verfügung zu stellen. Unter dem Begriff „maschinelle Auswertbarkeit” versteht die Finanzverwaltung den „wahlfreien Zugriff auf alle gespeicherten Daten einschließlich der Stammdaten und Verkn...