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BBK Nr. 15 vom Seite 683

Bilanzierung von ERP-Software – Aktueller Stand der Diskussion

von StB Prof. Dr. Eginhard Werner, Bielefeld

Finanzverwaltung, Fachverbände, Berater und Anwender beschäftigen sich seit Jahren kontrovers mit der Frage, inwieweit Aufwendungen für die Einführung von sog. ERP-Software zu aktivieren sind (Enterprise-Resource-Planning, z. B. SAP R/3; vgl. dazu statt vieler Suchanek, Heyes, FR 2005 S. 184 ff.; Scharfenberg, Marquardt, DStR 2004 S. 195; Haun, Golücke, BB 2004 S. 651). Strittig sind insbesondere der Umfang und die Höhe der Anschaffungskosten sowie die anzuwendende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.

1. Aufwandsverteilung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

Das durch die Aktivierung angesprochene Investitionsvolumen beträgt vielfach Millionenbeträge, welches mit der Komplett-Einführung der ERP-Software unternehmensindividuell entsteht, gleichwohl fehlte für die Aufwandsverteilung bislang eine bundesweit verbindliche Festlegung in den amtlichen Abschreibungstabellen. Auch einschlägige Rechtsprechung existiert bislang zu dieser Frage nicht. Ein Erlass des FinSen Bremen belebte aktuell die Diskussion, in dem in den Aufwendungen ein derivativ angeschafftes immaterielles Wirtschaftsgut mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vo...