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Fahrzeugüberlassung an Monteure kein geldwerter Vorteil bei überwiegendem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers
Überlässt der Arbeitgeber seinen Monteuren Werkstattwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Baustelle, liegt darin kein geldwerter Vorteil, wenn das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers an der Fahrzeugüberlassung größer ist als die Bereicherung des Arbeitnehmers. Nach dem Urteil des FG Berlin-Brandenburg ist dies der Fall,
wenn aufgrund der Fahrzeugüberlassung die Arbeitszeit der Monteure erst an der Baustelle beginnt und nicht bereits mit der Entgegennahme des Pkw auf dem Gelände des Arbeitgebers, so dass der Monteur zeitlich länger auf der Baustelle tätig ist, und
wenn der Arbeitgeber aufgrund der Fahrzeugüberlassung weder einen Firmenparkplatz für die Werkstattwagen unterhalten muss (im Streitfall: 1.200 Fahrzeuge) noch die Fahrzeugausgabe un...