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Übertragung treuhänderisch gehaltener Vermögensgegenstände
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen hat mit einem neuen Erlass zu den im Zusammenhang mit dem Erlass v. - 34 - S 3811 - 035 - 25199/05 aufgetretenen Folgefragen Stellung genommen. Behandelt werden Vertragsklauseln zur Beendigung des Treuhandverhältnisses beim Tod des Treugebers, Zugehörigkeit des Herausgabeanspruchs nach § 667 BGB zum inländischen Vermögen, Treuhandvertrag und Abtretung der vermögensrechtlicher Ansprüche, atypische Unterbeteiligungen an Personenunternehmen und atypisch stille Beteiligungen.