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OFD Münster 20.02.2008 , NWB direkt 12/2008 S. 4

Grundqualifikation und Weiterbildung der Berufskraftfahrer

Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz v. und der Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung sind alle gewerblichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die als Fahrer im Personenverkehr tätig sind, ab September 2008 gesetzlich verpflichtet, als Berufsneueinsteiger neben dem Erwerb des Führerscheins der Klassen C, CE auch eine Grundqualifikation zu durchlaufen. Fahrzeuglenker, die bereits im Besitz des Führerscheins sind, haben zwar eine Bestandsgarantie, müssen aber alle fünf Jahre eine berufliche Weiterbildung leisten. Bei den Weiterbildungskosten handelt es sich um Werbungskosten i. S. des § 9 Abs. 1 EStG. Der Erwerb der Grundqualifikation und der Erwerb des Lkw-Führerscheins fallen ab 2008 unter Rn. 6 des (BStBl 2005 I S. 955) betreffend die Neuregelung der einkommensteu...