Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Einnahmen aus festverzinslichen Anleihen und Schuldverschreibungen mit Vorschaltkupons
Bezug:
Es ist gefragt worden, wie Kapitalerträge aus Anleihen, bei denen von mehreren Kupons einer – im Ausnahmefall auch zwei – mit einem kürzeren oder längeren Zinszahlungszeitraum als die übrigen verbrieft ist und Zinsen insoweit nur zeitanteilig gezahlt werden, einkommensteuerrechtlich zu behandeln sind. Hierzu vertritt das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder folgende Auffassung:
Auf Erträge aus Schuldverschreibungen, Schuldbuchforderungen und sonstigen Kapitalforderungen mit Zinsscheinen oder Zinsforderungen, bei denen Zinsen in regelmäßigen Abständen gezahlt werden, ein Zinszahlungszeitraum von den übrigen abweicht, die Nominalverzinsung während der gesamten Laufzeit mit der Emissionsrendite übereinstimmt und die Stückzinsen besonders abgerechnet werden, ist § 20 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe d EStG – Besteuerung des Unterschieds zwischen dem Entgelt für den Erwerb und den Einnahmen aus der Veräußerung. Abtretung oder Einlösung der Wertpapiere und Kapitalforderungen als Kapitalertrag – nicht anzuwenden. Vielmehr ist die Besteuerung der Ertrage in diesen Fällen nach § 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG vorzunehmen; dabei ist der Unterschiedsbetrag zwischen der Emissionsrendite und der Nominalverzinsu...BStBl 1986 I S. 539