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Pensionssicherungsverein: Beitragsermittlung – Berechnungsprogramm
Version 2024.1
Pensionssicherungsverein
Die Beiträge an den Pensionssicherungsverein gehören zu den Betriebsausgaben des Jahres, für das sie geleistet werden.
Da die Umlagen erst nach Ablauf des Geschäftsjahres erhoben werden, muss in der Handels- (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB) und Steuerbilanz (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG) für den Beitrag des abgelaufenen Jahres eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ausgewiesen werden.
Mit diesem Programm können Sie die Rückstellungsansätze berechnen. Es wird zwischen steuer- und handelsbilanziellem Ansatz unterschieden.
Sofern Sie dieses Berechnungsprogramm auf Ihrem Rechner speichern, gilt: Das Programm ist in der Regel etwa anderthalb Jahre nach Einstellen in die Datenbank funktionstüchtig. Es besitzt jedoch ein implementiertes Laufzeitende. Nach Überschreiten dieses Datums können keine Berechnungen mehr mit der dann veralteten Programm-Version durchgeführt werden.