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FG Münster Urteil v. - 9 K 6262/04 G,F

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 10a, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4, GewStG § 7

Gewerbesteuer:

Gewerbeertrag: Negative Hinzurechnung von Wertaufholungsbeträgen

Leitsatz

Gewinnerhöhungen auf Grund gebotener Wertaufholung nach ausschüttungsbedingter Teilwertabschreibung bleiben gewerbesteuerlich unberücksichtigt, wenn sich die Teilwertabschreibung im Erhebungszeitraum durch Hinzurechnung gemäß § 8 Nr. 10a GewStG gewerbesteuerlich nicht ertragsmindernd ausgewirkt hat.

Fundstelle(n):
DB 2008 S. 1350 Nr. 25
DStZ 2008 S. 346 Nr. 11
EAAAC-73206

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