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FG Münster Urteil v. - 3 K 510/05 Ew,EW

Gesetze: BewG § 68 Abs. 2 Nr. 2, BewG § 68 Abs. 1 Nr. 1

Einheitsbewertung:

Pkw-Turm aus Glas nicht als Gebäude, sondern als Betriebsvorrichtung bei der Einheitsbewertung zu behandeln

Leitsatz

Ein nur während der Ein- und Ausfahrt zum Aufenthalt von Menschen geeigneter, mit 13 Lagerebenen und einer Hebeanlage ausgestatteter Glasturm zur Ausstellung von Pkws bildet kein Gebäude, sondern ist als Betriebsvorrichtung zu betrachten und daher bei der Einheitsbewertung des Grundstücks nicht mit zu berücksichtigen.

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