Ansparabschreibung bei Neugründung oder wesentlicher Erweiterung eines Betriebs
Leitsatz
Eine Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG ist im Falle einer Neugründung oder wesentlichen Erweiterung eines bestehenden
Betriebs unzulässig, wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen des künftigen Betriebs bis zum Ende des Gewinnermittlungszeitraums,
für den die Rücklage gebildet werden soll, nicht verbindlich bestellt worden sind. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die
Wirtschaftsgüter, die Gegenstand der geplanten Ansparabschreibung sind, die wesentlichen Betriebsgrundlagen des künftigen
Betriebs darstellen oder nicht.
Fundstelle(n): JAAAC-73197
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.