Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Kindergeldberechtigung von Ausländern
(1) Es ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass Ausländer, deren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland lediglich geduldet ist, auch nach der Neuregelung der Kindergeldberechtigung (§ 62 Abs. 2 EStG i. d. F. des AuslAnsprG vom , BGBl I S. 1915) keinen Anspruch auf Kindergeld haben (Festhalten am Senatsurteil vom – III R 93/03, BFH/NV 2007 S. 1234 = Kurzinfo StuB 2007 S. 516). (2) Ebenso wenig begegnet es verfassungsrechtlichen Bedenken, dass die Anspruchsberechtigung von Ausländern mit bestimmten Aufenthaltstiteln (62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c EStG n. F.) an die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt geknüpft ist (Bezug: § 25 Abs. 5, § 60a, § 101 AufenthG; § 30 Abs. 3, § 55, § 56 AuslG; § 52 Abs. 61a Satz 2, § 62 Abs. 2 EStG; § 74 FGO).
Praxishinweise: Der BFH bleibt dabei, dass der Ausschluss von nur ...