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Grunderwerbsteuer | Keine freigebige Zuwendung bei Grundstücksübertragung durch den Gesellschafter auf eine Kapitalgesellschaft
Überträgt ein Gesellschafter aufgrund des Gesellschaftsverhältnisses ein Grundstück auf eine Kapitalgesellschaft, handelt es sich um einen gesellschaftsrechtlichen Vorgang und nicht um eine freigebige Zuwendung i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, die zur Grunderwerbsteuerfreiheit nach § 3 Nr. 2 GrEStG führt (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG; § 3 Nr. 2 GrEStG).
Praxishinweise: Nach § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG ist eine Grundstücksschenkung unter Lebenden von der Grunderwerbsteuer befreit. Eine Schenkung (freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) liegt vor, wenn der Bedachte auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. An einer solchen Bereicherung fehlt es bei Zuwendungen in rechtlichem Zusammenhang mit einem Gemeinschafts-/Gesellschaftszweck, da durch die Zuwendung des Gesellschafters stets der Gesellschaftszweck gefördert wird.