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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Entgeltlicher Teilverzicht auf nachehelichen Unterhalt als freigebige Zuwendung
Erhält ein Ehegatte zu Beginn der Ehe vom anderen Ehegatten als Ausgleich für einen ehevertraglich vereinbarten Teilverzicht auf nachehelichen Unterhalt einen Geldbetrag, ist dies als freigebige Zuwendung zu beurteilen. Der Teilverzicht stellt keine die Bereicherung mindernde Gegenleistung dar (Bezug: § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 7 Abs. 3, § 11 ErbStG; § 4 BewG).
Praxishinweise: Eine freigebige Zuwendung liegt vor, wenn der Bedachte auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Die Zuwendung muss also unentgeltlich erfolgen. Beim Verzicht auf nachehelichen Unterhalt besteht im Zeitpunkt des Verzichts kein gesetzlicher Anspruch auf Unterhalt, und der ausgesprochene Verzicht löst auch keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Gegenleistung aus. Eine Gegenleistung kann auch nicht durch den Verzicht auf...