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Nutzung eines Geschäftswagens für andere Einkunftsarten
Der NWB ZAAAC-17017 (BStBl 2007 II S. 445 = Kurzinfo StuB 2006 S. 802) entschieden, dass die Nutzung eines betrieblichen Kfz zur Erzielung anderweitiger ? außer betrieblicher ? Einkünfte nicht mit der 1 %-Regelung abgegolten ist. Nach Auffassung des BFH deckt die Nutzungsentnahme gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG nur die typischen mit der Privatnutzung verbundenen Kosten ab. Eine Nutzung des Fahrzeugs im Rahmen anderer Einkunftsarten bewirkt eine zusätzliche Nutzungsentnahme.
Die Finanzverwaltung wendet diese Urteilsgrundsätze erstmals ab dem VZ 2007 an. Aus Vereinfachungsgründen wird zudem bestimmt, dass auf den Ansatz einer zusätzlichen Entnahme verzichtet werden kann, soweit diese Aufwendungen bei keiner anderen Einkunftsart abgezogen werden.