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Aktivierung von Vorteilen aus tax holidays, Passivierung von Nachteilen aus Nachversteuerung ausländischer Verluste
Stichworte: tatsächliche Steuerschuld, latente Steuerschuld, latente Steueransprüche für Verlustvorträge, tax holidays
I. Sachverhalt
Die TU-D hat eine amerikanische Betriebsstätte B-US. Diese erzielt seit 1999 ausgeglichene Ergebnisse. In den Jahren vor 1999 sind aber Verluste von 100 Mio € aufgelaufen:
Nach § 2a Abs. 3 EStG wurden diese Verluste mit dem inländischen Einkommen verrechnet.
Soweit die amerikanische Betriebsstätte zukünftig kumuliert in die Gewinnzone kommt, sind die zuvor verrechneten Verluste dem inländischen Einkommen hinzuzurechnen, also nachzuversteuern.
Anfang 06 veräußern die Eigentümer der TU-D ihre Anteile für einen geringen Preis an MU-D. Die Verlustvorträge der B-US gehen dadurch nach amerikanischen Mantelkaufregeln verloren. In Verbindung mit den deutschen Nachversteuerungsvorschriften droht hieraus eine Doppelbelastung zukünftiger Gewinne,
einerseits mit amerikanischer Steuer (von 40 %) wegen des untergegangenen Verlustvortrags,
andererseits mit deutscher Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag (26 % bzw. ab 2008 16 %) wegen der Nachversteuerung.
Allerdings sieht das in 2006 geltende Recht eine zeitliche Limitierung dieser Nachversteuerung auf die Jahre bis 2008 vor. Da der Erwerber ohnehin erst ab 2009 mit Gewinnen aus der amerikanischen Betr...