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Unwinding (Aufzinsung) nach Einzel- und Portfoliowertberichtigung gem. IAS 39
I. Problemstellung
Auf wertberichtigte Forderungen ist nach IAS 39 weiterhin ein Zinsertrag zu buchen. Der wertberichtigte Betrag wird mit dem ursprünglichen Effektivzins aufgezinst ( unwinding).
Wirtschaftsprüfer fordern Unternehmen in letzter Zeit auf, auch bei Portfoliowertberichtigungen ein unwinding zu berücksichtigen. Analog zum unwinding bei Einzelforderungen wird dabei auch überlegt, ob ein zusätzlicher Zinsertrag auf das Portfolio zu verbuchen ist. Dadurch würde aber die Funktionsweise des unwinding in IAS 39 verkannt: Nicht die Wertberichtigung als solche ist Gegenstand einer Aufzinsung, sondern die erwarteten (verminderten) cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert.
II. Einzelforderungen
Das unwinding nach Abschreibung einer Einzelforderung ist in IAS 39.63 genau festgelegt: S. 100
Die Abschreibung selbst wird durch Diskontierung der erwarteten Zahlungsflüsse mit der ursprünglichen Effektivverzinsung ermittelt.
Dementsprechend muss der Barwert in den Folgeperioden wieder aufgezinst werden. Der Zinsertrag ergibt sich durch Multiplikation des wertberichtigten Buchwerts mit der ursprünglichen Effektivverzinsung (IAS 39.AG93).
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