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Förderung der Eigenheimrente
Die selbst genutzte Wohnimmobilie ist ein sinnvoller Teil der Altersvorsorge und soll daher auch künftig gefördert werden. Die Planungen zur sog. Eigenheimrente basieren auf den Eckpunkten, auf die sich die Fraktionsspitzen der Großen Koalition bereits im Oktober 2007 verständigt haben. Die Fraktionen haben begonnen, die Vorschläge zu diskutieren und es wird kurzfristig ein Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht.
An folgenden Punkten soll die Förderung des Wohneigentums ansetzen:
Die Regelungen der Riester-Förderung sollen künftig auch für den Erwerb oder den Bau selbst genutzter Wohnimmobilien gelten. Das heißt: Mit den Riester-Zulagen wird auch der Kauf, der Bau oder die Entschuldung einer Wohnung oder eines Hauses sowie der Erwerb von Anteilen an Wohngenossenschaften belohnt. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Wohnung selbst genutzt wird.
Wie bei allen Riester-Produkten gilt: In der Sparphase sind die Beiträge steuerfrei. In der Auszahlungsphase werden die Leistungen besteuert.
Das steuerlich geförderte Kapital wird in einem sog. Wohnförderkonto erfasst.
Zu Beginn der Auszahlungsphase können Sparer wählen: Begleichen sie die Steuerschuld auf einen Schlag, dann müssen s...