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OFD Münster 21.02.2008 S 3014 b - 32 - St 23 - 35, NWB 11/2008 S. 85

Bewertung | Festlegung von Preisspannen für Bodenrichtwerte durch die Gutachterausschüsse und Ableitung des Bodenwerts aus dem Bodenrichtwert

Der BFH hat in dem Urteil v. (II R 58/04, BStBl 2006 II S. 793) ausgeführt, dass die Finanzämter entgegen der Regelung in R 160 Abs. 2 Satz 1 und 7 ErbStR nicht berechtigt sind, den für die Bewertung gem. § 145 Abs. 3 BewG maßgeblichen Bodenrichtwert für Rohbauland aus dem vom Gutachterausschuss für erschließungsbeitragsfreie vergleichbare Baulandflächen abzuleiten. In Fällen, in denen der Besteuerungszeitpunkt vor dem liegt, soll nach der NWB ZAAAC-71952 im Einvernehmen mit dem Steuerpflichtigen weiterhin nach R 160 Abs. 2 Satz 1 und 7 ErbStR verfahren werden. Kann im Ausnahmefall eine Einigung nicht erzielt werden und teilt der Gutachterausschuss auch auf Anfrage keinen Bodenrichtwert mit, ist ein Bodenwert im Vorgriff auf § 145 Abs. 3 Satz 4 BewG i. d. F. des JStG 2007 unter Berücksichtigung der dazu ergangenen Regelungen abzuleiten. Durch die Neufassung...