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NWB direkt Nr. 11 vom Seite 1

Verlustverrechnung bei privaten Kapitaleinkünften

Abgeltungsteuer schafft auch neue Regeln für die Verlustberücksichtigung

Dipl.-Finanzwirt Jens Intemann

Die Abgeltungsteuer ordnet ab dem kommenden Jahr die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte völlig neu. Im Fokus der Aufmerksamkeit stand bisher die Besteuerung der Einnahmen aus Kapitalvermögen. Weniger Beachtung fanden dagegen die komplizierten Neuregelungen zur Verlustberücksichtigung. Verluste können nach § 20 Abs. 6 EStG nur noch mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Die praktische Umsetzung dieser Verlustverrechnungsbeschränkung erschwert der Gesetzgeber, indem er vorschreibt, dass Verluste sowohl beim Kapitalertragsteuerabzug durch die Banken als auch im Veranlagungsverfahren durch die Finanzbehörden berücksichtigt werden müssen.

Rechtfertigung der Verlustverrechnungsbeschränkung

Private Kapitaleinkünfte unterliegen ab dem Veranlagungszeitraum 2009 gem. § 32d EStG einem linearen Steuersatz von 25 %. Die Banken erheben diese Steuer im Wege eines Quellensteuerabzugs, wobei der Steuereinbehalt abgeltende Wirkung hat. Die dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegenden Kapitaleinkünfte werden daher bei der Steuerveranlagung durch das Finanzamt nicht mehr berücksichtigt. Da der Fiskus auf Kapitaleinkünfte einen niedrigeren gesonderten Einkommensteuersat...