BVerfG Beschluss v.  - 1 BvR 1956/06 
Leitsatz
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Instanzenzug: BFH, VII B 13/06 vom
Tenor
Die einstweilige Anordnung vom , wiederholt mit Beschlüssen vom 6. Februar und vom , wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt (§ 32 Abs. 6 Satz 2 BVerfGG).
Fundstelle(n):
  JAAAC-72387