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FG Köln Urteil v. - 5 K 3381/06 EFG 2008 S. 271 Nr. 4

Gesetze: AO § 129

Offenbare Unrichtigkeit:

Fehler bei "Umsetzung eines Urteils" als offenbare Unrichtigkeit

Leitsatz

Wird bei der "Umsetzung eines Urteils" für die Folgejahre übersehen, dass bestimmte Werbungskosten bereits in anderen Werbungskosten enthalten sind, kann es sich um eine nach § 129 AO berichtigungsfähige offenbare Unrichtigkeit handeln.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 271 Nr. 4
HAAAC-72327

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