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An Personengesellschaft beteiligte Kapitalgesellschaft
Umgekehrte Maßgeblichkeit bei Übertragung von 6b-Rücklagen
Die Möglichkeit, den im eigenen Betrieb eines Gesellschafters entstandenen, in eine Rücklage nach § 6b EStG eingestellten Veräußerungsgewinn auf Wirtschaftsgüter einer Tochterpersonengesellschaft zu übertragen, besteht auch für Kapitalgesellschaften.
Auflösung der Rücklage bei der Kapitalgesellschaft
Mit der Frage, wie die umgekehrte Maßgeblichkeit (§ 5 Abs. 1 Satz 2 EStG) zu handhaben ist, wenn eine Kapitalgesell-schaft eine 6b-Rücklage auf Wirtschaftsgüter einer Tochterpersonengesellschaft überträgt, befasst sich das vorliegende BMF-Schreiben.
Sofern die in der Bilanz der Kapitalgesellschaft gebildete Rücklage bei den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts der Tochterpersonengesellschaft berücksichtigt wird, ist die Rücklage in der Steuerbilanz erfolgsneutral aufzulösen (R 6b. 2 Abs. 8 EStR). In der Handelsbilanz kann der Sonderposten nicht mehr weitergeführt werden. Abweichend vom Handelsrecht stellt die Beteiligung an der Personengesellschaft in der Steuerbilanz kein selbständiges Wirtschaftsgut dar. Vielmehr begründet sie steuerlich die anteilige Zurechnung der Wirtschaftsgüter, die der Personengesellschaft dienen, beim Gesellschafter. Unabhängig von der Bewertung der Beteiligung in der Handel...