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Bilanzsteuerliche Behandlung von Pensionszusagen einer Personengesellschaft an einen Gesellschafter und dessen Hinterbliebene
Sagt eine Personengesellschaft einem Gesellschafter eine Pension zu, muss sie in der Gesellschaftsbilanz eine Pensionsrückstellung nach § 6a EStG bilden zu Lasten des Gewinns der Gesamthand. Diese Rückstellung wird parallel dazu durch eine gleich hohe Forderung im Sonderbetriebsvermögen wieder ausgeglichen. Früher war unklar, ob die Forderung im Sonderbetriebsvermögen nur des begünstigten Gesellschafters zu bilden ist oder aber anteilig bei allen Gesellschaftern gebildet werden muss. Der BFH entschied mit Urteil vom - VIII R 40/03, NWB UAAAB-81749, dass nur in der Sonderbilanz des begünstigten Gesellschafters die Forderung zu aktivieren ist. Hieraus können sich unbeabsichtigte Gewinnverschiebungen unter den Gesellschaftern ergeben. Mit Schreiben vom wendet das BMF die...