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Übertragung einer § 6b-Rücklage von der Kapitalgesellschaft auf die Personengesellschaft
Das BMF hat sich zur Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG von einer Kapital- auf eine Personengesellschaft geäußert: Danach ist die Rücklage bei der Kapitalgesellschaft erfolgsneutral aufzulösen und bei der Personengesellschaft von den Anschaffungskosten des neuen Wirtschaftsguts erfolgsneutral abzusetzen. Dies geschieht wegen der gesellschafterbezogenen Betrachtungsweise des § 6b EStG in der Weise, dass sich das Kapitalkonto der Kapitalgesellschaft in der Steuerbilanz der Personengesellschaft mindert (s. auch R 6b.2 Abs. 8 EStR 2005).
Zu beachten ist ferner, dass aufgrund der umgekehrten Maßgeblichkeit die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts auch in der Handelsbilanz der Personengesellschaft gemindert werden müssen.
Das BMF-Schreiben gilt nicht für Rücklagen, die auf Veräußeru...