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Bilanzierung von Rückstellungen nach dem BilMoG
Überblick über die geplanten Änderungen ab 2009
Die parlamentarischen Beratungen zum Entwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) stehen noch bevor. Die Diskussionen anhand des Referentenentwurfs aus dem Bundesjustizministerium sind allerdings schon im vollen Gange. Im Mittelpunkt stehen dabei nicht zuletzt die geplanten Neuregelungen für die Bilanzierung von Rückstellungen im handelsrechtlichen Jahresabschluss. Der Beitrag untersucht die Auswirkungen des BilMoG-Entwurfs auf die Ansatz- und Bewertungsvorschriften für die Rückstellungsbildung und beleuchtet insbesondere die Auswirkungen für den Bilanzausweis von Pensionsverpflichtungen.
Das Bilanzlexikon enthält über 150 Stichwörter zu den unterschiedlichsten Rückstellungen. Mit einem Klick prüfen Sie, ob Sie eine Rückstellung bilden dürfen oder nicht. Melden Sie sich an unter www.nwb.de.
I. Aufhebung von Ansatzwahlrechten
1. Aufwandsrückstellungen
1.1 Geltende Rechtslage
Nach § 249 Abs. 1 Satz 3 HGB besteht ein Wahlrecht, Rückstellungen für im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltungen zu bilden, wenn beabsichtigt ist, die Instandhaltungen nach Ablauf von drei Monaten, aber noch innerhalb des folgenden Geschäftsjahr...