Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerstrafrecht | Mittäterschaft des Ehegatten bei Steuerhinterziehung
Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten im Einkommensteuerrecht liegt eine Beihilfe oder Mittäterschaft eines Ehegatten nach dem , wistra 2008 S. 35, nicht schon dann vor, wenn ein Ehegatte – trotz Eigeninteresses – die Einkommensteuererklärung (lediglich) mit unterzeichnet, obschon er weiß, dass die Angaben des anderen Ehegatten über dessen Einkünfte unzutreffend sind.