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BBEV Nr. 3 vom Seite 119

Vollmachten in der Kreditwirtschaft

Zahlreiche Möglichkeiten – und einige Risiken, die es zu vermeiden gilt

von Uwe Schelske, Hildesheim

Vollmachten haben in der täglichen Praxis der Kreditinstitute eine große Bedeutung. Der folgende Beitrag verschafft Ihnen daher einen Überblick über den Inhalt und die Reichweite unterschiedlicher Vollmachtsarten und zeigt Lösungen bei speziellen Einzelfallproblemen auf.

I. Vollmachtsarten im Überblick

Eine Vollmacht ist gem. § 166 Abs. 2 BGB die durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht. Es geht letztlich um die Befugnis, für eine andere Person rechtsgeschäftlich tätig zu werden – allerdings mit der Besonderheit, dass die Folgen des Rechtsgeschäfts nicht den Handelnden selbst treffen, sondern eine andere Person – den Vollmachtgeber (§ 164 Abs. 1 BGB). In der Kreditwirtschaft sind folgende Vollmachtsarten bedeutsam:

  • Kontovollmacht (= Zeichnungsbefugnis),

  • Bankvollmacht,

  • Generalvollmacht und

  • Vorsorgevollmacht.

Die Erteilung der Vollmacht kann gem. § 167 Abs. 1 BGB entweder gegenüber dem Bevollmächtigten erfolgen (sog. Innenvollmacht) oder gegenüber dem Dritten, hier dem Kreditinstitut (sog. Außenvollmacht). Diese Differenzierung wird später für den Widerruf einer Vollmacht bedeutsam sein. Grundsätzlich bedarf die Vollmacht gem. § 167 Abs. 2 BGB keiner besonderen Form. Sie kann damit formlos, d. h. auch mündlich, erteilt werden. Gegenüber Kreditinst...