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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - III 230/2005

Gesetze: AO § 163, AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4, EStG § 34 Abs. 1

Abweichende Festsetzung der Einkommensteuer aus Billigkeitsgründen bei sog. Kirchensteuerübererstattung

Leitsatz

Keine abweichende Festsetzung der Einkommensteuer aus Billigkeitsgründen bei Zusammentreffen der Fünftelregelung gem. § 34 Abs. 1 EStG und der Berücksichtigung einer „Kirchensteuerübererstattung„ als rückwirkendes Ereignis nach dem Prinzip der tatsächlichen und endgültigen Belastung im Veranlagungszeitraum, für den die Erstattung erfolgt.

Die Billigkeitsprüfung nach § 163 AO verlangt eine Gesamtbeurteilung aller Normen, die für die Verwirklichung des in Frage stehenden Steueranspruchs im konkreten Fall maßgeblich sind; einzubeziehen sind sowohl die Vorschriften, aus denen der Anspruch dem Grunde und der Höhe nach hergeleitet wird, als auch die anzuwendenden verfahrensrechtlichen Regelungen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
PAAAC-71938

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