Umsatzsteuerfreiheit von hauswirtschaftlichen Versorgungsleistungen
Leitsatz
1. Bei richtlinienkonformer Auslegung unterliegen auch Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorung der Umsatzsteuerbefreiung
des § 4 Nr. 16e UStG.
2. Mit dem Betrieb einer Einrichtung zur ambulanten Pflege kranker und hilfsbedürftiger Personen eng verbundene Umsätze sind
auch solche, die sich aus hauswirtschaftlichen Leistungen ergeben, die für kranke oder hilfsbedürftige Personen erbracht werden.
3. Es reicht aus, dass die Pflegekraft geeignet ist, die erforderlichen Leistungen zu erbringen.
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 1091 Nr. 17 EFG 2008 S. 649 Nr. 8 KÖSDI 2008 S. 16054 Nr. 6 IAAAC-71923
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