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Achtes Steuerberatungsänderungsgesetz verabschiedet
Der Bundestag hat am den Regierungsentwurf zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (BT-Drucks. 16/7077) mit Änderungen in 2./3. Lesung verabschiedet.
Nach dem StBerG ist bisher einem StB die Arbeitnehmertätigkeit in einem Industrieunternehmen oder einem Berufsverband nicht gestattet. Die Zulassung des sog. Syndikus-Steuerberaters ist daher ein wichtiges Element des Gesetzentwurfs.
StB sollen zudem auch die Möglichkeit erhalten, sich künftig in der Rechtsform der GmbH & Co. KG zusammenzuschließen und Kooperationen mit partnerschaftsfähigen Berufen einzugehen. Auch die Bildung von Bürogemeinschaften mit Lohnsteuerhilfevereinen soll mit dem neuen Gesetz möglich sein. Die Arbeit der Lohnsteuerhilfevereine wird durch die im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen für die Zukunft gesichert.
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