Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBB Nr. 3 vom Seite 73

Bilanzierung des Geschäftswerts nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Diese neuen Regeln müssen Sie im Rahmen Ihrer Nachfolgeberatung beachten

von Dirk Beyer, Köln

Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) sieht in seinem Entwurf einschneidende handelsrechtliche Änderungen für die Bilanzierung des Geschäftswerts vor. Der größte Teil der neuen BilMoG-Vorschriften soll nach dem gegenwärtigen Stand erstmals für Geschäftsjahre gelten, die in 2009 beginnen. Im Hinblick auf entgeltliche oder unentgeltliche Unternehmensnachfolgen erhalten Sie hier wichtige Hinweise zur Bilanzierung des Geschäftswerts.

I. Geschäftswert als Sammelposten

Der Geschäftswert ist der Teil des Ertragswerts eines Unternehmens, der die Summe aller übrigen aktivierbaren Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden übersteigt (vgl. Koller/Roth/Morck, HGB, Kommentar, 6. Aufl., 2007, § 255 Rz. 13). Damit ist der Geschäftswert ein Sammelposten, zu dem u. a. das Know-how der Mitarbeiter, der Kundenstamm und die Beziehungen zu Lieferanten gehören können.

Im Hinblick auf die handels- und steuerrechtliche Behandlung ist die Unterscheidung zwischen originärem und derivativem Geschäftswert grundlegend. Den originären Geschäftswert schafft das Unternehmen durch seine erfolgreiche Tätigkeit selbst. Hingegen wird der derivative Geschäftswert durch Erwerb ...