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Einvernehmen im Rat „Wirtschaft und Finanzen” über Neufassung der Gesellschaftsteuerrichtlinie
Der Rat „Wirtschaft und Finanzen” erzielte am in Erwartung der Stellungnahme des europäischen Parlaments Einvernehmen über eine allgemeine Ausrichtung zu dem Entwurf der Neufassung der Richtlinie 69/335/EWG betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital (Gesellschaftsteuerrichtlinie). Die EU-Kommission begrüßte in Brüssel (IP/08/212) diese Neufassung, die die bestehenden Bestimmungen vereinfacht und festlegt, dass auf Umstrukturierungsmaßnahmen keine Gesellschaftsteuer erhoben wird. Gesellschaftsteuer wird als indirekte Steuer auf die Zuführung von Kapital und auf Umstrukturierungsmaßnahmen bei Kapitalgesellschaften erhoben. Derzeit wenden nur noch sieben der 27 Mitgliedstaaten diese Steuer an.
Die Neufassung ist Teil der Kommissionsinitiative „Bessere Rechtsetzung”. Damit wird die Richtlinie klarer und einfacher, und die Probleme, die sich früher bei ihrer Auslegung ergaben, wurden beseitigt. Die Neufassung bringt folgende Verbesserungen:
Sie ändert die Struktur der Richtlinie radikal, um frühere Änderungen zu berücksichtigen, und verfolgt letztlich das Ziel, die Gesellschaftsteuer abzuschaffen, allerdings mit Zuges...