Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erbschaftsbesteuerung bei Übertragung von Unternehmensvermögen in Griechenland
Bei erbfallbedingter Übertragung von Einzelunternehmen, Anteilen an Personen- und nicht börsennotierten Kapitalgesellschaften ist im griechischen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz geregelt, dass Ehegatten und Verwandten in gerader Linie – unabhängig vom Steuerwert der Erbmasse – ein begünstigter Steuertarif i. H. von 1,2 % und allen sonstigen nahen Angehörigen ein solcher i. H. von 2,4 % gewährt wird. Werden dagegen börsennotierte Anteile an Aktiengesellschaften übertragen, ermäßigt sich der Steuertarif auf 0,6 % (Ehegatten und Verwandte in gerader Linie) bzw. 1,2 % (sonstige nahe Angehörige). Alle sonstigen Erwerber sind bei steuerpflichtigen Vermögensübertragungen mit maximal 40 % zu besteuern. Im Folgenden soll die Erbschaftsbesteuerung, insbesondere bei Übertragung von gewerblichen/freiberuflichen und inländischen Unternehmensvermögen – ohne Immobilien – auf natürliche Personen näher betrachtet werden. S. 180
I. Grundlagen
1. Steuerpflicht
Die erbfallbedingte Übertragung von inländischem, d. h. in Griechenland belegenem, Unternehmensvermögen unterliegt grundsätzlich der Erbschaftsteuerpflicht (Art. 3 des griechischen Erbschaft- und Schenk...