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Keine schenkungsteuerliche Auswirkung bei entgeltlicher Ablösung eines vorbehaltenen Nießbrauchs
Behält sich die Schenkerin bei einer freigebigen Zuwendung eines Grundstücks den Nießbrauch vor und löst der Bedachte später den Nießbrauch gegen Entgelt ab, hat dies – abgesehen vorn Wegfall der Stundung nach § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG – keinen Einfluss auf die Schenkungsteuer, die für die Grundstücksübertragung festzusetzen war.