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Insolvenzrecht | Masse-Zugehörigkeit des Guthabens auf Oder-Konto
Die Befugnis eines jeden Inhabers eines Oder-Kontos, über ein auf dem Konto vorhandenes Guthaben ohne Mitwirkung des anderen Kontoinhabers verfügen zu können, begründet seine eigene Inhaberschaft an der Einlageforderung gegenüber der Bank. Dies hat zur Folge, dass das Guthaben trotz bloßer Konto-Mitinhaberschaft in vollem Umfang seiner Insolvenzmasse zugeordnet werden kann, ohne dass es noch darauf ankommt, inwieweit ihm die Einlageforderung im Innenverhältnis tatsächlich zusteht (, ZIP 2008 S. 88).