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BFH 08.11.2007 V R 2/06, NWB 9/2008 S. 65

Umsatzsteuer | Steuerbefreiung für Leistungen, die eng mit der Sozialfürsorge bzw. der Kinder- und Jugendbetreuung verbunden sind

Das NWB VAAAC-70403 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Ein Steuerpflichtiger, der Leistungen erbringt, die i. S. des Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g und h der 6. EG-RL eng mit der Sozialfürsorge bzw. der Kinder- und Jugendbetreuung verbunden sind, kann sich unmittelbar auf die 6. EG-RL berufen, soweit eine nationale Befreiungsvorschrift fehlt. (2) Hat der Gemeinschaftsgesetzgeber selbst die Inanspruchnahme der betreffenden Befreiungen, auf die sich der Steuerpflichtige berufen kann, nicht ausdrücklich vom Fehlen eines Gewinnstrebens abhängig gemacht wie hier Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g und h der 6. EG-RL, kann sich das Finanzamt nicht darauf berufen, dass nach der insoweit unvollständig umgesetzten nationalen Befreiungsvorschrift nur Leistungen gemeinnütziger Einrichtungen befreit ...