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BFH 08.11.2007 IV R 24/05, NWB 9/2008 S. 62

Einkommensteuer | Abgrenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbebetrieb bei der Ausbringung von Klärschlamm

Ein Landwirt, der auch einen Gewerbebetrieb für Klärschlammtransporte unterhält, erzielt mit den Einnahmen für den Transport und die Ausbringung von Klärschlamm nach dem NWB SAAAC-70832 auch insoweit Einkünfte aus Gewerbebetrieb und nicht aus Landwirtschaft, als er den Klärschlamm mit Maschinen des Gewerbebetriebs auf selbstbewirtschafteten Feldern ausbringt. – Anmerkung: Es unterliegt keinem Zweifel, dass das Ausbringen von Gülle und Mist des eigenen Hofs auf eigenen Feldern zur landwirtschaftlichen Urproduktion gehört. Die Klärschlammverklappung auf eigenen Flächen gehört jedoch nicht zu diesem Kreislauf von Ackerbau und Viehzucht. Vor allem dann nicht, wenn sie im Rahmen eines gesonderten Gewerbebetriebs und zudem noch mit eigens dazu angeschafften Maschinen betr...BStBl 1992 II S. 651