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SteuerStud Nr. 3 vom Seite 142

Kindergeld auch bei Vollzeiterwerb eines Kindes

(, DStR 2007 S. 292)

von Dr. Peter Bilsdorfer, Vizepräsident des Finanzgerichts und Lehrbeauftragter der Universität des Saarlandes, Saarbrücken

I. Leitsatz

Geht das Kind in dem Zeitraum, in dem es die gesetzlichen Voraussetzungen eines Berücksichtigungstatbestands i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a bis c EStG erfüllt, einer Erwerbstätigkeit nach und übersteigen seine gesamten Einkünfte und Bezüge den (anteiligen) Jahresgrenzbetrag nicht, besteht ein Anspruch auf Kindergeld unabhängig davon, ob es sich bei der Erwerbstätigkeit um eine Vollzeiterwerbstätigkeit handelt (Änderung der Rechtsprechung).

II. Sachverhalt

Die Klägerin bezog für ihre am geborene Tochter K Kindergeld. K begann nach Abschluss ihrer Schulausbildung am eine Berufsausbildung zur Touristikassistentin, die zwei Jahre dauern sollte. Die Ausbildung wurde zum infolge einer psychischen Erkrankung unterbrochen. Im Oktober 2001 meldete sich K arbeitslos und beantragte Arbeitslosengeld.

Bei einer routinemäßigen Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen erklärten die Klägerin und K im März 2004, K habe in der Zeit vom bis zum einen Bruttoarbeitslohn von 8 759,78 € und in der Zeit vom bis zum einen solchen von 1 285,20 € erzielt.

Daraufhin hob die Beklagte (Familienkasse) mit Bescheid vom die Festsetzung des Kind...