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BBEV Nr. 3 vom Seite 80

Der Entwurf zur neuen Grundbesitzbewertung nach dem ErbStRG – 1. Teil

Unbebaute und bebaute Grundstücke (Regelfälle)

Ingo Krause und Mathias Grootens

Am hat die Bundesregierung den Entwurf des Erbschaftsteuerreformgesetzes (ErbStRG-E) beschlossen und diesen dem Deutschen Bundesrat am zugeleitet (vgl. BR-Drucks. 4/08 v. ). Dabei sind Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu erwarten, die jedoch bezogen auf die Bewertung des Grundvermögens nicht von wesentlicher Natur sein dürften. Denn die Bewertung des Grundvermögens wird weniger im ErbStRG-E selbst als vielmehr in der dazu ergehenden Rechtsverordnung geregelt. Der folgende erste Teil erläutert daher vor dem Hintergrund des Entwurfs der neuen Grundvermögensbewertungsverordnung (im Folgenden GrBewV-E) zunächst die Grundbesitzbewertung der unbebauten und bebauten Grundstücke (Regelfälle). In dem zweiten Teil in der kommenden Ausgabe wird dann die Bewertung der Sonderfälle dargestellt. Für alle diese Grundstücke gilt nach § 177 BewG-E, dass der jeweiligen Bewertung der gemeine Wert (§ 9 BewG) zugrunde zu legen ist. Den GrBewV-E, vorab den zweiten Teil dieses Beitrags sowie den Entwurf zur Anteils- und Betriebsvermögensbewertungsverordnung finden Sie in der Internet-Datenbank nwbXpert Erben und Vermögen, in unserem „Blickpunkt Erbschaftste...