Ist § 8 b Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5
Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes in der Fassung des Gesetzes zur
Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur
Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vom
(Bundesgesetzblatt I 2003, 2840, Bundessteuerblatt I 2004, 14) mit Art. 3 Abs.
1 des Grundgesetzes insoweit vereinbar ist, als typisierend 5 vom Hundert der
Bezüge im Sinne des Abs. 1 bzw. von dem jeweiligen Gewinn im Sinne des
Abs. 2 S. 1, 3 und 5 als Ausgaben gelten, die nicht als Betriebsausgaben
abgezogen werden würfen, ohne dass der Nachweis niedrigerer
Betriebsausgaben gestattet
ist?
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.