verdeckte Gewinnausschüttung einer GmbH durch Zahlung eines nicht nachgewiesenen „Firmenwerts” beim Erwerb eines Einzelunternehmens
von einem Angehörigen der GmbH-Gesellschafter
Leitsatz
1. Der Firmenwert wird allgemein als der Mehrbetrag angesehen, um den der Ertragswert des Unternehmens den Gesamtwert der
Vermögenswerte abzüglich der Schulden übersteigt. Es ist nicht möglich, den Firmenwert in einzelne Positionen wie „Kundenstamm”,
„Lage”, „Einstieg in ein Mietverhältnis”, „Übernahme des Personals” aufzuspalten und jeder dieser besonderen Positionen einen
bestimmten Wert beizumessen. Derartige Faktoren können nur dann einen Firmenwert begründen, wenn sie besondere Vorteile gegenüber
anderen Unternehmen mit sonst vergleichbaren Wirtschaftsgütern bringen, z.B. weil der Erwerber besonders günstige Konditionen
eines Mietvertrages übernehmen kann oder weil ein besonderes Know-how des Personals vorhanden ist. Allein die Möglichkeit,
einen Mietvertrag zu übernehmen oder das vorhandene Personal – mag es auch kompetent und freundlich sein – weiterzubeschäftigen,
führt nicht zur Entstehung eines Firmenwertes.
2. Erwirbt eine GmbH ein Einzelunternehmen vom Ehemann bzw. Vater ihrer beiden Gesellschafterinnen, ist eine dabei für einen
„Firmenwert” geleistete Zahlung als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln, wenn die vorhandenen Verbindlichkeiten des
Einzelunternehmens dessen vorhandene Vermögenswerte übersteigen, bei Berücksichtigung eines angemessenen Unternehmerlohns
nachhaltig Verluste erwirtschaftet werden und wenn zudem keine Bewertung des Einzelunternehmens nach dem Ertragswertverfahren
vorgelegt worden ist, um zu belegen, dass dem Einzelunternehmen tatsächlich ein über die Substanz hinausgehender Wert innewohnt.
Fundstelle(n): DAAAC-71138
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.