Berliner Zweitwohnungsteuer in sog. „Kinderzimmerfällen”
erhöhte Leistungsfähigkeit
Billigkeitserlass
Revisionszulassung bei Abweichung eines Finanzgerichts von der Rechtsprechung eines Oberverwaltungsgerichts
Leitsatz
1. Es entspricht dem Willen des Gesetzgebers, die Berliner Zweiwohnungsteuer auch auf Studenten zu erstrecken, deren „Erstwohnung”
das bei den Eltern kostenfrei bewohnte Kinderzimmer ist. Ein Billigkeitserlass wegen mangelnder Leistungsfähigkeit ist in
solchen Fällen nicht geboten, denn es ist nicht Zweck des Billigkeitsverfahrens, einen vom Gesetzgeber nicht gewollten Befreiungstatbestand
zu schaffen.
2. Bei einer Aufwandsteuer kommt es nur darauf an, ob der erfasste Aufwand typischerweise ein Ausdruck erhöhter Leistungsfähigkeit
ist, nicht aber darauf, ob diese in jedem Einzelfall auch tatsächlich vorliegt.
3. Die Einheitlichkeit der Rechtsprechung ist auch in Fällen gefährdet, in denen ein Finanzgericht von der Rechtsprechung
eines Oberverwaltungsgerichts abweicht.
Fundstelle(n): FAAAC-71133
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