Umsatzsteuerliche Leistungen einer von
Gebietskörperschaften zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben
gegründeten GmbH
Leitsatz
Eine von drei Bundesländern zur
Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe der Förderung von Film, Fernsehen
und sonstigen audiovisuellen Medien gegründete GmbH, deren Tätigkeit
im Wesentlichen auf die treuhänderische Umsetzung der Förderaufgaben
der Gesellschafter durch Vergabe von Fördermitteln und Darlehen,
Beratungsleistungen u.ä. ausgerichtet ist, erbringt durch die
Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben umsatzsteuerpflichtige
Leistungen an die Gesellschafter, deren umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage
die der Gesellschaft bei der Erbringung ihrer Leistungen entstandenen Kosten
sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 1342 Nr. 21 EFG 2008 S. 807 Nr. 10 LAAAC-71131
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