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Sächsisches FG  v. - 2 K 1519/05 EFG 2008 S. 807 Nr. 10

Gesetze: UStG 1999 § 3 Abs. 9a Nr. 2UStG 1999 § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG 1999 § 10 Abs. 4 Nr. 3UStG 1999 § 2 EWGRL 388/77 Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst.c

Umsatzsteuerliche Leistungen einer von Gebietskörperschaften zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben gegründeten GmbH

Leitsatz

Eine von drei Bundesländern zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe der Förderung von Film, Fernsehen und sonstigen audiovisuellen Medien gegründete GmbH, deren Tätigkeit im Wesentlichen auf die treuhänderische Umsetzung der Förderaufgaben der Gesellschafter durch Vergabe von Fördermitteln und Darlehen, Beratungsleistungen u.ä. ausgerichtet ist, erbringt durch die Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben umsatzsteuerpflichtige Leistungen an die Gesellschafter, deren umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage die der Gesellschaft bei der Erbringung ihrer Leistungen entstandenen Kosten sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 1342 Nr. 21
EFG 2008 S. 807 Nr. 10
LAAAC-71131

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