Kein Kindergeldanspruch für volljährige Tochter bei Ableistung eines auf einem Vertrag mit der Aktion Sühnezeichen Friedensdienste
e.V. (ASF) beruhenden Freiwilligendienstes im Ausland
Leitsatz
1. Leistet die volljährige Tochter nach dem Abitur im Ausland auf der Grundlage eines mit der „Aktion Sühnezeichen Friedensdienste
e.V.” abgeschlossenen Vertrages einen Freiwilligendienst, ist sie kindergeldrechtlich nicht nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2
Buchst. d EStG berücksichtigungsfähig, wenn dieser Dienst nicht die Voraussetzungen des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen
sozialen Jahres erfüllt und auch nicht durch die zuständige inländische Stelle als Europäischer Freiwilligendienst genehmigt
worden ist.
2. Es ist nicht verfassungswidrig, dass dieser Freiwilligendienst, wenn er von einem grundsätzlich wehrpflichtigen Mann anstelle
des Wehrdienstes als Zivildienst erbracht wird, möglicherweise als „anderer Dienst im Ausland i.S.des § 14b des Zivildienstgesetzes”
kindergeldrechtlich nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG berücksichtigt werden kann.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): KAAAC-71127
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