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FG Münster Urteil v. - 13 K 556/02 L

Gesetze: EStG § 11 Abs. 1SGB IV § 8 Abs. 1 Nr. 1EStG a.F. § 3 Nr. 39

Lohnsteuer:

Geringfügige Beschäftigung, Zufluß, Verdienstgrenze

Leitsatz

Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 39 EStG a.F. kommt nicht in Betracht, soweit die am Entstehungsprinzip ausgerichtete sozialversicherungsrechtliche Geringfügigkeitsgrenze im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV überschritten ist. Für eigenständige steuerliche Billigkeits- oder Geringfügigkeitsüberlegungen, insbesondere eine Orientierung am Zuflussprinzip, besteht insoweit kein Auslegungsspielraum (entgegen , EFG 2005, 262).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DAAAC-71112

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