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NWB Nr. 8 vom Seite 631 Fach 3 Seite 14957

Unerwünschte Folgewirkungen des Abzugsverbots für Werbungskosten

Zwingt die Unternehmensteuerreform zur Verlagerung privater Kapitalanlagen in den betrieblichen Bereich?

Bernhard Paus

Mit Wirkung ab 2009 hat die Unternehmensteuerreform die Besteuerung privater Kapitalerträge grundlegend geändert, insbesondere durch Einführen einmal der abgeltenden Kapitalertragsteuer von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer), aber auch durch den völligen Ausschluss des Werbungskostenabzugs. Bei betrieblichen Kapitalanlagen wirken sich der Übergang vom Halbeinkünfteverfahren zum Teileinkünfteverfahren aus, daneben bei einer GmbH der abgesenkte Körperschaftsteuersatz von 15 %, bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften die ermäßigte Besteuerung thesaurierter Gewinne mit 28,25 %, wieder zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Ein zeitlich begrenzter, derzeit für die Praxis jedoch oft entscheidender Aspekt liegt darin, dass Veräußerungsgewinne im privaten Bereich auch über das Jahr 2008 hinaus bei einer Besitzdauer von mehr als zwölf Monaten steuerfrei bleiben, falls die Wertpapiere vor dem erworben wurden. Im Fall von Aktien und GmbH-Anteilen gilt das allerdings wegen § 17 EStG weiterhin nur bei einer Beteiligung von weniger als 1 %. Dafür gewinnt das Abzugsverbot gerade bei höheren, „unternehmerischen” Beteiligungen praktische Bedeutung. Damit h...