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FG Münster 16.08.2007 3 K 5382/04 Erb, NWB direkt 8/2008 S. 9

Steuerbefreiung nach § 13a ErbStG

Ist eine GmbH & Co. KG zum Todeszeitpunkt noch nicht im Handelsregister eingetragen, liegt keine gewerblich geprägte Personengesellschaft vor mit der Folge, dass die Steuervergünstigung nach § 13a ErbStG nicht in Anspruch genommen werden kann.