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FG Saarland 13.11.2007 2 K 2236/04, NWB direkt 8/2008 S. 8

Schenkung einer „Besserungsabrede-Forderung”

Bei Schenkung einer Forderung, für die eine Besserungsabrede besteht, tritt die „Bereicherung” i. S. von § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG zu dem Zeitpunkt ein, in dem die Forderung wieder werthaltig wird.