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Vorsteuerberichtigung bei Umlaufvermögen
Auch bei im Veranlagungszeitraum 2002 erworbenen, nach Übergang zur Regelbesteuerung im Veranlagungszeitraum 2003 einmalig verwendeten Wirtschaftsgütern des Umlaufvermö-gens ist eine Vorsteuerberichtigung möglich. Die Berichtigung des Vorsteueranspruchs findet zwar keine Rechtsgrundlage im deutschen UStG; der Stpfl. kann sich aber auf eine für ihn günstigere Regelung in der 6. EG-Richtlinie berufen.